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   BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16   

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https://dejure.org/2017,52964
BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16 (https://dejure.org/2017,52964)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2017 - V ZR 189/16 (https://dejure.org/2017,52964)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2017 - V ZR 189/16 (https://dejure.org/2017,52964)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 167 ZPO, § 28 Abs. 3 WEG, § 23 Abs. 2 WEG, § 21 Abs. 4 WEG, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 21 Abs. 4, 28 Abs. 3, 46 Abs. 1 S. 2
    Übersicht über Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen und Hausgeldrückstände ist nicht notwendiger Bestandteil der Jahresabrechnung

  • Wolters Kluwer

    Übersicht über die Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen und die den Abrechnungszeitraum betreffenden Hausgeldrückstände als Bestandteil der Jahresabrechnung des Verwalters; Anfechtung des Beschlusses der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Jahresabrechnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Jahresabrechnung muss keine Übersicht über die Einzelabrechnung aller Wohnungseigentümer enthalten; § 28 Abs. 3 WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 28 Abs. 3
    Gültige Jahresabrechnung ohne Übersicht der Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen und der Hausgeldrückstände auch bei vom Verwalter angekündigter Vorlage

  • rewis.io

    Wohnungseigentumssache: Erforderlichkeit einer Übersicht über die Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen und die den Abrechnungszeitraum betreffenden Hausgeldrückstände in der Jahresabrechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28 Abs. 3
    Übersicht über die Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen und die den Abrechnungszeitraum betreffenden Hausgeldrückstände als Bestandteil der Jahresabrechnung des Verwalters; Anfechtung des Beschlusses der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Jahresabrechnung

  • rechtsportal.de

    WEG § 28 Abs. 3
    Übersicht über die Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen und die den Abrechnungszeitraum betreffenden Hausgeldrückstände als Bestandteil der Jahresabrechnung des Verwalters; Anfechtung des Beschlusses der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Jahresabrechnung

  • datenbank.nwb.de

    Wohnungseigentumssache: Erforderlichkeit einer Übersicht über die Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen und die den Abrechnungszeitraum betreffenden Hausgeldrückstände in der Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen nicht vorgelegt: Kein Anfechtungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen und Hausgeldrückstände sind kein notwendiger Bestandteil der Jahresabrechnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    WEG-Jahresabrechnung muss keine Einzelergebnisse auflisten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    WEG: Übersicht über Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen und der Hausgeldrückstände ist nicht notwendiger Bestandteil einer Jahresabrechnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Jahresabrechnung: Übersicht über die Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen sowie über Hausgeldrückstände nicht erforderlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übersicht der Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen als nicht notwendiger Bestandteil der Jahresabrechnung

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Rückstandsliste

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht das Abrechnungsergebnis aller Wohnungen vorgelegt: Kein Anfechtungsgrund! (IMR 2018, 155)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 942
  • MDR 2018, 789
  • NZM 2018, 233
  • ZMR 2018, 343
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12

    Wohnungseigentum: Notwendiger Inhalt einer Gesamtjahresabrechnung

    Auszug aus BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16
    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (Senat, Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 7; Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, NJW 2014, 145 Rn. 6).

    Ein solcher Nachweis von Buchhaltungskonten ist jedoch weder Bestandteil der Jahresabrechnung noch des Genehmigungsbeschlusses; die daraus ersichtlichen Informationen können lediglich Indizien gegen die Schlüssigkeit der Abrechnung liefern (Senat, Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, NJW 2014, 145 Rn. 9).

    Aufgabe der Jahresabrechnung ist es auch nicht aufzuzeigen, ob die in dem Abrechnungsjahr entstandenen Kosten durch die laufenden Hausgeldzahlungen gedeckt werden; ein Vermögensstatus ist weder Gegenstand der Jahresabrechnung noch des Genehmigungsbeschlusses (Senat, Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, aaO Rn. 16).

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16
    Den Anforderungen genügt eine Abrechnung nur, wenn sie, anders als der Wirtschaftsplan, nicht die geschuldeten Zahlungen und die vorgesehenen Ausgaben, sondern die tatsächlichen Einnahmen und Kosten ausweist (vgl. Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 10; Urteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10, NJW 2012, 1434 Rn. 16).

    Zwar hat der Senat auch entschieden, dass in der Jahresabrechnung die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage darzustellen ist, um den Wohnungseigentümern eine Prüfung der Abrechnung zu ermöglichen (vgl. Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, WuM 2010, 178 Rn. 179).

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Verzögerte Zustellung der

    Auszug aus BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16
    Die am 28. November 2014 erfolgte Zustellung ist, gemessen an der Rechtsprechung des Senats (vgl. Versäumnisurteil vom 25. September 2015 - V ZR 203/14, NJW 2016, 568 Rn. 8, 13), noch als "demnächst" im Sinne des § 167 ZPO anzusehen, so dass die Zustellung auf den Tag der Einreichung der Klage am 20. Oktober 2014 zurückwirkt, an dem die Anfechtungsfrist noch nicht abgelaufen war.
  • LG Dortmund, 24.06.2016 - 17 S 282/15

    Anfechtungsfrist § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG

    Auszug aus BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16
    Nach Ansicht des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung in ZWE 2017, 270 veröffentlicht ist, haben die Kläger die Klageerhebungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG eingehalten.
  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    Auszug aus BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16
    Den Anforderungen genügt eine Abrechnung nur, wenn sie, anders als der Wirtschaftsplan, nicht die geschuldeten Zahlungen und die vorgesehenen Ausgaben, sondern die tatsächlichen Einnahmen und Kosten ausweist (vgl. Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 10; Urteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10, NJW 2012, 1434 Rn. 16).
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über bereits entstandene

    Auszug aus BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16
    Diese ist auf die Abrechnung der Kosten des abgelaufenen Wirtschaftsjahrs unter Berücksichtigung der von den Eigentümern geleisteten Vorschüsse beschränkt (vgl. Senat, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 147/11, NJW 2012, 2796 Rn. 6).
  • BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11

    Berufungsverwerfung als unzulässig: Notwendiger Inhalt des Verwerfungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16
    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (Senat, Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 7; Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, NJW 2014, 145 Rn. 6).
  • OLG München, 09.03.2007 - 32 Wx 177/06

    Abrechnungsanspruch des Wohnungseigentümers - Recht auf Einsichtnahme in fremde

    Auszug aus BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16
    Das daraus resultierende Informationsinteresse wird durch den Anspruch auf Einsichtnahme in die Einzelabrechnungen hinreichend gewahrt (vgl. BayObLG, ZMR 1995, 41, 43; OLG München, NZM 2007, 691; Bärmann/Becker, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn. 156; Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 28 Rn. 159 f.; Wanderer in Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 6. Aufl., C. Rn. 1699 jeweils mwN).
  • BGH, 25.09.2020 - V ZR 80/19

    Wie kann eine Jahresabrechnung bei einer großen Gemeinschaft mit mehreren Konten

    a) Die Jahresabrechnung gemäß § 28 Abs. 3 WEG ist eine reine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 27. Oktober 2017 - V ZR 189/16, NJW 2018, 942 Rn. 7 mwN).

    In diesem müssen Hausgeldzahlungen festgelegt werden, die es der Verwaltung ermöglichen, die voraussichtlich entstehenden Kosten zu begleichen (vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, NJW 2014, 145 Rn. 16; Urteil vom 27. Oktober 2017 - V ZR 189/16, NJW 2018, 942 Rn. 8).

  • BGH, 25.09.2020 - V ZR 288/19

    Verlangen der unmittelbar anteiligen Erstattung der Aufwendungen eines

    (1) Die Jahresabrechnung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine reine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (vgl. nur Senat, Urteil vom 27. Oktober 2017 - V ZR 189/16, NJW 2018, 942 Rn. 7 mwN).
  • LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20

    Verwalter muss auch über die Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen

    (1) Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat gemäß § 28 Abs. 3 WEG a.F. (vgl. zur anzuwendenden Rechtslage auf Beschlüsse vor dem 1. Dezember 2020: Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Auflage 2021, § 48 Rn. 18 m.w.N.) nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung aller tatsächlich in dem abzurechnenden Jahr erzielten Einnahmen und getätigten Ausgaben zu erstellen (vgl. zuletzt: BGH, Urteil vom 27. Oktober 2017 - V ZR 189/16, juris Rn. 7; sowie gleichbleibend für das neue Recht: Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Auflage 2021, § 28 Rn. 125 f.).

    Danach muss die Abrechnung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben für das betreffende Wirtschaftsjahr enthalten, die für einen Wohnungseigentümer auch ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein muss (vgl. zuletzt: BGH, Urteil vom 27. Oktober 2017 - V ZR 189/16, juris Rn. 7ff.; sowie gleichbleibend für das neue Recht: Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Auflage 2021, § 28 Rn. 122).

  • LG Rostock, 10.05.2019 - 1 S 115/18

    Was ist in die Jahresgesamt- und die -einzelabrechnung einzustellen?

    Ein Vermögensstatus ist nicht Gegenstand der Jahresabrechnung (Bärmann, WEG, § 28 Rn. 131ff.; BGH, Urteil vom 27.10.2017, V ZR 189/16; BGH, Urteil vom 11.10.-, V ZR 271/12).

    Ein Vermögensstatus ist nicht Gegenstand der Jahresabrechnung (Bärmann, WEG, § 28 Rn. 131ff.; BGH, Urteil vom 27.10.2017, V ZR 189/16; BGH, Urteil vom 11.10.-, V ZR 271/12).

    Ein Vermögensstatus ist nicht Bestandteil der Jahresabrechnung (Bärmann, WEG, § 28 Rn. 131ff.; BGH, Urteil vom 27.10.2017, V ZR 189/16; BGH, Urteil vom 11.10.-, V ZR 271/12).

  • LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 184/16

    Ein Beschluss den Winterdienst anstatt von Fremdfirmen durch die Einstellung von

    Soweit die Beklagten meinen, die hier vorliegende Diskrepanz in ihrem Schriftsatz vom 04.01.2017 erläutern zu können, kann dies keinen Erfolg haben, denn die Jahresabrechnung muss aus sich heraus auch ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2017 - V ZR 189/16 -, Rn. 7, juris).
  • LG Berlin, 29.06.2018 - 55 S 96/17

    Wohnungseigentum: Anforderungen an die Jahresabrechnung; Voraussetzungen für die

    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (BGH v. 27.10.2017 - V ZR 189/16, Tz. 7; BGH v. 11.10.2013 - V ZR 271/12, NJW 2014, 145, Tz. 6).

    Diese ist auf die Abrechnung der Kosten des abgelaufenen Wirtschaftsjahres unter Berücksichtigung der von den Eigentümern geleisteten Vorschüsse beschränkt (BGH v. 27.10.2017 - V ZR 189/16, Tz. 8).

  • LG Frankfurt/Main, 29.01.2018 - 13 S 72/17

    (Nach)zahlungen auf Hausgelder sind nicht in den Einzelabrechnungen der anderen

    Dieses Ergebnis entspricht auch den Vorgaben der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH Urteil vom 27.10.2017, V ZR 189/16).
  • LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 13 S 68/22

    Rechenwerk nicht nachvollziehbar: Jahresabrechnung dennoch wirksam?

    Da die Abrechnung für den durchschnittlichen Wohnungseigentümer auch ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein muss (BGH NZM 2018, 233 Rn. 7), genügt der Wohnungseigentümer seiner Darlegungslast, wenn er darlegt, dass die Abrechnung nicht plausibel ist und daher Zweifel an der Richtigkeit der angepassten Vorschüsse oder Nachschüsse bestehen.
  • OLG Hamm, 26.02.2019 - 15 W 388/18

    Streitwertberechnung Jahresabrechnung: Additionsmethode ja, nein, vielleicht!?

    Dass der Bundesgerichtshof an den in seinen Beschluss vom 9. Februar 2017 herausgearbeiteten Grundsätzen der Wertbemessung gem. § 49a Abs. 1 GKG für die Anfechtung einer Jahresabrechnung in ihrer Gesamtheit bzw. eines Wirtschaftsplanes in seiner Gesamtheit festhält und festhalten will, zeigt insbesondere die Wertfestsetzung des Bundesgerichtshofes für das Revisionsverfahren im vorliegenden Fall (Az.: V ZR 189/16).
  • AG Tostedt, 14.09.2021 - 5 C 178/20

    Gültigkeit von Beschlüssen aus der Eigentümerversammlung

    Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat gemäß § 28 Abs. 3 WEG a.F. (vgl. zur anzuwendenden Rechtslage auf Beschlüsse vor dem 1. Dezember 2020: Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Auflage 2021, § 48 Rn. 18 m.w.N.) nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung aller tatsächlich in dem abzurechnenden Jahr erzielten Einnahmen und getätigten Ausgaben zu erstellen (vgl. zuletzt: BGH, Urteil vom 27.10.2017, Az. V ZR 189/16; sowie gleichbleibend für das neue Recht: Hügel/Elzer, aaO, § 28 Rn. 125 f.).

    Danach muss die Abrechnung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben für das betreffende Wirtschaftsjahr enthalten, die für einen Wohnungseigentümer auch ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein muss (vgl. zuletzt: BGH, Urteil vom 27.10.2017, Az.V ZR 189/16).

  • LG Stade, 28.01.2021 - 3 O 36/20

    Ferien- und Erholungsgebiet als Wohnungseigentümergemeinschaft?

  • LG Dortmund, 11.10.2018 - 17 S 282/15
  • LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 25 S 34/22

    Rückwirkende Änderung des Verteilerschlüssels zulässig?

  • LG Rostock, 07.06.2019 - 1 S 83/18

    Wann entspricht Bestellung eines Verwalters nicht ordnungsmäßiger Verwaltung?

  • AG Duisburg-Ruhrort, 20.12.2018 - 28 C 24/18

    Eine Jahresabrechnung muss plausibel und nachvollziehbar sein, § 28 WEG

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